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Olympic Lyon unter finanzieller Aufsicht und potenziellen Geldstrafen

Seit einigen Jahren steht Olympique Lyonnais (OL) vor großen finanziellen Schwierigkeiten, wo wirtschaftliche Erwägungen angesichts sportlicher Ambitionen Vorrang haben. OLs jüngste Teilnahme an der Europa League ist auf ein strenges Finanzabkommen mit der UEFA angewiesen, das eine strenge Überwachung der finanziellen Gesundheit des Vereins erfordert. Diese Vereinbarung, die am 26. Juni 2025 von der UEFA bestätigt wurde, sieht eine potenzielle Geldbuße von bis zu 50 Mio. EUR vor, um die über einen Zeitraum von vier Jahren festgelegten Finanzziele nicht zu erreichen, was die Saison 2025/26 bis 2028/29 umfasst.

Die Einigung mit der UEFA sieht immer sinkende Fußballdefizit-Ziele vor. Für die Saison 2025/26 muss der Verein sein Defizit auf das in seinem Geschäftsplan (“Ziel 2025”) festgelegte beschränken. Diese Grenze wird dann für die Saison 2026/27 auf 5 Mio. EUR und für die Saison 2027/28 auf 0 Mio. EUR reduziert (“Ziel 2027”). In der Saison 2028/29 muss OL die Finanzstabilität entweder durch einen Überschuss oder durch ein Gesamtdefizit des Fußballeinkommens in den für die betreffenden Berichtsperioden annehmbaren Grenzen gewährleisten.

Die Geldbuße in Höhe von 50 Mio. EUR wird in zwei Teilen strukturiert. Es wird ein bedingungsloser Betrag von 12,5 Mio. EUR festgesetzt, der durch eine bedingte Geldbuße von bis zu 37,5 Mio. EUR ergänzt wird, wenn der Verein die für die Saison 2025, 2026 und 2027 festgelegten Finanzziele überschreitet. Werden diese Ziele überschritten, so wird die bedingte Geldbuße im Verhältnis zum Überschuss berechnet. Die Nichteinhaltung dieser Vereinbarung, aufgrund von Umständen wie fehlenden Geldern oder Relegationen, könnte zur Aufhebung der Verordnung und zum Ausschluss von OL aus dem nächsten UEFA-Zwischenklubwettbewerb führen.